Ärztepfusch – und wie man sich wehren kann

Wie kommt das Gefühl zustande, dass es immer mehr Ärztepfusch gibt? Ist es wirklich an dem? Wie kommt es zu steigender Unzufriedenheit?

Die Medizin macht ständige Fortschritte – wie gut für uns alle. Doch mit dem Anstieg der Möglichkeiten steigt auch die Anzahl der Operationen und Eingriffe. Auf der anderen Seite scheint die Geduld der Patienten immer öfter nachzulassen. Kritik wird dann angebracht, wenn der Heilungserfolg zu wünschen übrig lässt. Doch nicht immer liegt das am Arzt.

Wann ist der Arzt schuld?

Es gibt eindeutige Fälle – etwa wenn nach einer OP etwas im Körper eingenäht wurde, was zur Ausstattung des OPs gehört. Doch viele Fälle sind gar nicht so eindeutig und beschäftigen –teils jahrelang- die Juristen. Der Patient betrachtet den Arzt nicht mehr als Gottheit ohne Fehl und Tadel – sondern als Dienstleister, der (für viel Geld) seinen Patienten wieder gesund machen soll. Doch wenn er genau das nicht schafft, ist nicht immer zwangsläufig etwas schief gegangen.

Das Recht, sich zu wehren

Niemand zweifelt an, dass es völlig in Ordnung ist, sich nicht alles gefallen zu lassen, und bei Behandlungsfehlern auf sein Recht zu pochen. Bei den Ärzten muss es, ebenso wie in anderen Haftpflichtfragen, eine Selbstverständlichkeit sein, den Schaden finanziell auszugleichen. Ärzte sind Menschen, denen man Fehler zugestehen muss, auch wenn sich bei anderer Organisation des Gesundheitswesens viel vermeiden ließe.

Wo wird besonders häufig gepfuscht?

Wenn ein Arzt falsch berät, nicht wirksame Medikamente aufschreibt und der Patient länger als nötig leidet, ist nicht klar, ob und wie es richtiger hätte laufen müssen. Doch bei einer OP steht schnell fest, ob die Behandlung das gebracht hat, was sie sollte, oder ob etwas schief gegangen ist. Aus diesem Grund treffen Behandlungsfehler häufig die Fachgebiete Orthopädie, Gynäkologie und Chirurgie. In Wirklichkeit sind die Fehler über alle Fachbereiche gleich verteilt.

Ohne Garantie

Da eine Behandlung immer ohne Garantie verläuft, kann es immer sein, dass sich während dessen eine Krankheit verschlechtert, ohne dass Fehler passiert sind. Daher ist es schwer abzugrenzen, wann etwas hätte besser laufen müssen, und wo die ärztlichen Möglichkeiten erschöpft sind. Deshalb ist es unmöglich, immer von einem Behandlungsfehler zu sprechen, wenn der gewünschte Therapieerfolg nicht eintritt.

Die Dokumentationspflicht

Eigentlich müssen alle mit dem Patienten Befassten eine gründliche Dokumentation führen, was wann veranlasst wurde. Damit lassen sich Therapien und Medikamente etc. nachvollziehen. Deshalb müsste aus der Krankenakte hervorgehen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Dann lohnt sich ein Gang zum Anwalt.

Die Chancen vor Gericht

Leider hat man als Patient ohne versierten Anwalt kaum eine Chance. Deshalb sollte man sich am besten einen Juristen suchen, der mit derlei Fällen vertraut ist. Nach Möglichkeit sollte es um die zivilrechtlichen Ansprüche gehen, wie Schmerzensgeld und Schadenersatz. Weniger um die strafrechtliche Seite, bei der ein Arzt seine Approbation verliert.